Der Vorstand ist die juristische Vertretung der Stiftung und wird durch den Stiftungsrat gewählt. Die Vorstandsmitglieder organisieren nach Satzung und Entscheidung des Stiftungsvorstandes die Verwendung der Stiftungsmittel sowie die interne und externe Kommunikation. Der Vorstand besteht aus fünf gleichberechtigten Mitgliedern:
Elizaveta Khan | Taunusstr. 21 | 51103 Kõln |
Kerstin Schmedemann | Ostmerheimerstraße 327 | 51109 Köln |
Wolfgang Dressler Ernst-Cassel-Str. 29 51067 Köln
Der Vorstand wird in seinen Sitzungen durch die Projektleiter von
unterstützt
zum fünften Mal, das Gütesiegel des Bündesverbandes Deutscher Stiftungen für Bürgerstiftungen überreicht.
Das Gütesiegel gilt bis zum 30.09.2019
Hier unsere Geschäftsordnung
Der Stiftungsrat wird durch die Stiftungsversammlung gewählt.Die Amtszeit beträgt drei Jahre.
Als Vertreter der Stifter/innen .
Der neuen Stiftungsrat wurde am 22.06.2018 gewählt. Die konstituierendes Sitzung findet im September 2018 statt
Der Stiftungsrat wacht über die Einhaltung der Stiftungsziele, beruft und entlastet den Vorstand. Der Stiftungsrat genehmigt den jährlichen Haushaltsplan und stellt den Jahresabschluss fest. Der Stiftungsrat beschließt über den Haushaltsplan auch die Verwendung der Stiftungsmittel.
Zur Stiftungsversammlung, werden alle Stifter mindestens einmal im Jahr durch den Stiftungsratsvorsitzenden eingeladen. Die Stifter werden über die Arbeit und die Ergebnisse der Stiftung umfassend informiert und es werden die Grundzüge der Stiftungsarbeit für das folgende Jahr beschlossen.
Die Stiftungsversammlung ist das wichtigste Entscheidungsgremium für die Entwicklung der Stiftung.
Weitere Informationen finden Sie in der Satzung
Protokolle der Stiftungsversammlung